Aktuelles
20.09.2022
Aktualisierter Flyer mit Verhaltensregeln zur Gefahrenabwehr
Der im August und September 2017 an Anlieger im Umkreis von 500 Metern verteilte Flyer mit Verhaltensregeln und Informationen zur Gefahrenabwehr, wurde überprüft und um den unten stehenden Hinweis ergänzt.
Der Betriebsbereich wird regelmäßigen Inspektionen gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV durch das Regierungspräsidium Gießen unterzogen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Behörde https://rp-giessen.hessen.de
Verhaltensregeln Gefahrenabwehr Süss
Der Betriebsbereich wird regelmäßigen Inspektionen gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV durch das Regierungspräsidium Gießen unterzogen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Behörde https://rp-giessen.hessen.de